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Koi-Herpesvirus Infektion in freien Gewässern  

Die Koi-Herpesvirus (KHV) Infektion ist eine für Karpfen und Koi-Karpfen (Cyprinus carpio) hoch ansteckende Viruserkrankung. Die ersten Erkrankungen wurden beim Koi beschrieben, inzwischen ist die Fischseuche weltweit verbreitet und zunehmend werden Seuchenausbrüche auch in Nutzkarpfenbeständen sowie in Wildkarpfen-populationen registriert.

Die KHV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Ausbrüchen in freien Gewässern ist eine Bekämpfung der Tierseuche meist nur sehr begrenzt möglich. Oberstes Ziel ist es somit die Weiterverbreitung und Verschleppung durch Personen und Gerätschaften zu unterbinden.

Im akuten Seuchenfall scheiden erkrankte Karpfen hohe Mengen an Viren aus. Somit sollte eine Befischung nur durch Personen erfolgen, die eine geeignete Desinfektion der genutzten (Angel-) Gerätschaften, Behältnisse, Kescher und der eigenen Person sowie ein unschädliche Beseitigung der Tierkörper und Tierkörperteile gewährleisten können. Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist nicht auf den Menschen übertragbar, klinisch kranke Fische sind jedoch aus lebensmittelrechtlicher Sicht ekelerregend und nicht als Lebensmittel geeignet.
 

  • Geangelte Fische müssen unmittelbar nach dem Fang getötet werden.
  • Gefangene Fische dürfen nicht an andere Gewässer verbracht werden.
  • Das Ausnehmen der Fische (Ausweiden) darf nicht am Gewässer erfolgen. Eingeweide müssen unschädlich beseitigt werden und dürfen nicht an fischfressende Vögel und andere Tiere verfüttert werden.
  • Kescher, Stiefel und Behältnisse mit direktem Fischkontakt müssen mit einem geeigneten handelsüblichen Desinfektionsmittel gut desinfiziert werden und abschließend ab- bzw. austrocknen.
  • Die Desinfektion von Angeln, Zubehör und Händen wird dringend empfohlen. Ein vollständiges Abtrocknen der Ausrüstung ist durchzuführen.
  • Für Oberflächen und Gegenstände, die lediglich Wasserkontakt hatten, wird ein vollständiges Abtrocknen empfohlen.
     

Quelle: Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg.